Wichtige Informationen!
Wenn Sie mit unserer Praxis Termine zur physiotherapeutischen Behandlung vereinbart haben, gibt es einige Dinge, die zu beachten sind.Die wichtigsten Informationen haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengefasst:
Behandlungszeiten
kONTakt
Wenn Sie mit unserer Praxis Termine zur physiotherapeutischen Behandlung vereinbart haben, gibt es einige Dinge, die zu beachten sind.Die wichtigsten Informationen haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengefasst:
Die Behandlung muss lt. Kassenverordnung innerhalb von 28 Kalendertagen nach Rezeptausstellung begonnen werden. Bitte rufen Sie umgehend nach Ausstellung desRezeptes bei uns an, wir bieten Ihnen dann den frühestmöglichen Termin an.
Bringen Sie die Verordnung und evtl. ärztliche Befunde zum ersten Termin mit, so kann sich Ihr Therapeut einen ganzheitlichen Überblick über ihre aktuelle Situationverschaffen.
Für die Therapie oder das Training benötigen sie lediglich bequeme Kleidung, Sportschuhe und ein großes Handtuch.
Für Selbstzahler, haben wir lediglich die Möglichkeit Termine für medizinische Massagen anzubieten. Für alle weiteren Behandlungen benötigen sie eine ärztliche Diagnose und somit eine Verordnung.
Für alle kassenärztlichen Verordnungen ist in der Praxis eine Rezept-/Zuzahlungsgebühr durch den Patienten zu entrichten. Die Zuzahlung ergibt sich aus einemPauschalbetrag von 10 € plus 10% des Rezeptwertes.
Diese Zuzahlung kommt nicht der Praxis zugute, sondern wird unmittelbar und in voller Höhe an die Krankenkassen weitergeleitet.Sie haben in unserer Praxis die Möglichkeit in Bar oder per EC zu bezahlen.
In Ausnahmen ist eine Zuzahlungsbefreiung durch die Krankenkasse möglich.Minderjährige und Patienten mit einer BG-Verordnung sind von der Zuzahlung befreit.
Die Dauer der Behandlung beträgt lt. Vorgabe der Krankenkassen 15 – 20 Minuten, inkl. aller administrativen Aufgaben (Dokumentation, Terminänderungen, Arztberichtelesen oder -verfassen etc.)
Lt. Vorgabe der Krankenkassen darf eine Behandlungsserie nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden, sonst wird die Verordnung ungültig.In Ausnahmefällen ist eine längere Unterbrechung möglich, sprechen Sie bitte unsere Kollegin am Empfang an.
Wir bitten Sie, ihre vereinbarten Termine einzuhalten. Im Fall einer Absage oder Änderung des Termins ihrerseits, müssen Sie sich mind. 24 Stunden vorher bei uns zu melden. Sollte die Absage gar nicht oder später als 24 Std.erfolgen, behalten wir uns vor, Ihnen den versäumten Termin privat in Rechnung zu stellen.