Wichtige Informationen!
Wenn Sie mit unserer Praxis Termine zur physiotherapeutischen Behandlung vereinbart haben, gibt es einige Dinge, die zu beachten sind. Die wichtigsten Informationen haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengefasst:
Behandlungszeiten
kONTakt
Wenn Sie mit unserer Praxis Termine zur physiotherapeutischen Behandlung vereinbart haben, gibt es einige Dinge, die zu beachten sind. Die wichtigsten Informationen haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengefasst:
Die Behandlung einer vom Arzt ausgestellten Verordnung muss lt. Kassenverordnung innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden. Bitte rufen Sie uns umgehend nach Ausstellung der Verordnung an, so dass wir Ihnen den frühestmöglichen Termin anbieten können.
Bringen Sie die Verordnung und ein großes Handtuch zum ersten Termin mit und tragen Sie bequeme Kleidung und Sportschuhe.
Für die kassenärztliche Verordnung ist in der behandelnden Praxis eine Rezept- bzw. Zuzahlungsgebühr zu entrichten. Die Höhe der Zuzahlung ergibt sich aus einem Pauschalbetrag von 10€ plus 10% des Rezeptwertes. Die Zahlung kommt nicht der Praxis zugute, sondern wird unmittelbar und in voller Höhe an die Krankenkassen weitergeleitet. Sie haben in unserer Praxis die Möglichkeit in bar oder per EC zu bezahlen.
Sie können mit und ohne Rezept zu uns kommen. Gern können Sie eine Massage bei uns buchen oder im Rahmen einer Diagnostik durch unseren sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie untersucht und behandelt werden. Die Abrechnung erfolgt jeweils über eine Privatrechnung.
Sie können mit und ohne Rezept zu uns kommen. Die Privatkassen übernehmen die Kosten für die Behandlungen abhängig von Ihrem individuellen Vertrag mit Ihrer privaten Krankenversicherung. Die Abrechnung erfolgt über eine Privatrechnung.
Die Dauer der Behandlung beträgt lt. Vorgabe der Krankenkassen 15 – 20 Minuten, inkl. aller administrativen Aufgaben (Dokumentation, Terminänderungen, Arztberichte lesen oder -verfassen etc.)
Lt. Vorgabe der Krankenkassen darf eine Behandlungsserie nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden, sonst wird die Verordnung ungültig. In Ausnahmefällen ist eine längere Unterbrechung möglich, sprechen Sie bitte unsere Kollegin am Empfang an.
Wir bitten Sie, ihre vereinbarten Termine einzuhalten. Im Fall einer Absage oder Änderung des Termins ihrerseits, müssen Sie sich mind. 24 Stunden vorher bei uns zu melden. Sollte die Absage gar nicht oder später als 24 Std. erfolgen, behalten wir uns vor, Ihnen den versäumten Termin privat in Rechnung zu stellen.